Zeitarbeit oder Leiharbeit hat in der Gesellschaft ein negatives Image. Dabei kann sie ein erfolgreiches Mittel sein, um Menschen in Arbeit zu bringen, die lange arbeitslos waren oder kurzfristig einen neuen Job suchen. Laut aktueller Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren rund 66 Prozent der Zeitarbeiter vorher arbeitslos. Mithilfe der Zeitarbeit können Arbeitnehmer verschiedene Unternehmen kennenlernen, ihr Know-how erweitern und vielleicht auch eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen ergattern, die ihnen sonst verwehrt geblieben wäre.
Das sind die häufigsten Vorurteile im Zusammenhang mit Zeitarbeitsfirmen:
Vorurteil 1: Zeitarbeitnehmer werden nicht fest angestellt.
Das stimmt nicht. Dieser Eindruck entsteht vielleicht, weil es vorkommt, dass Leiharbeiter mehrmals das Kundenunternehmen wechseln. Zeitarbeiter haben aber in der Regel eine Festanstellung – bei der Zeitarbeitsfirma. Die Arbeitnehmer unterschreiben einen, häufig unbefristeten, Arbeitsvertrag, in dem Leistungen wie Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festgeschrieben sind wie in jedem anderen Arbeitsvertrag auch.
Vorurteil 2: Leiharbeiter verdienen viel weniger
In der Zeitarbeitsbranche gilt eine Lohnuntergrenze, die über dem Mindestlohn liegt. Viele Leiharbeiter werden nach Tarifvertrag bezahlt. In ausgewählten Branchen gibt es zudem Branchenzuschläge, die das Gehalt der Leiharbeiter nicht nur an das der Belegschaft angleichen, sondern dieses sogar übersteigen können.
Außerdem gibt es seit 2017 die Regelung des Equal Pay. Das bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer in den meisten Branchen nach 9 Monaten den gleichen Stundenlohn erhalten wie die Stammbelegschaft. In besonders gefragten Bereichen wie etwa der IT, im Finanzwesen oder im Medical Bereich beispielsweise in der Kranken- oder Altenpflege können sich Zeitarbeiter sogar über eine übertarifliche Bezahlung freuen.
Vorurteil 3: Kein Arbeitseinsatz, kein Geld
Die meisten Zeitarbeitnehmer haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei der Leihfirma. Das bedeutet, auch wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz generieren kann, bekommt der Zeitarbeiter weiterhin sein normales Gehalt. Das gilt ebenso für den Krankheitsfall oder Urlaub. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz ist im Arbeitsvertrag des Zeitarbeitnehmers festgeschrieben, er kann also nicht einfach gekündigt werden, wenn es keinen Arbeitsauftrag für ihn gibt. Wie bei anderen Arbeitsverträgen gibt es auch bei Zeitarbeitsfirmen eine mehrmonatige Probezeit, in der sich der Leiharbeiter beweisen muss. Aber auch hier gelten die allgemeinen Kündigungsregeln. Leider gibt es auch in der Zeitarbeitsbranche schwarze Schafe. Gegen die sollten sich Leiharbeiter wehren und eine vielleicht unrechtmäßige Kündigung aufheben lassen.
Vorurteil 4: Leiharbeiter haben weniger Rechte als die Stammbelegschaft
Auch das stimmt so nicht. Zeitarbeitnehmer haben ähnliche Rechte wie die Stammbelegschaft. Das regelt das gesetzliche Schutzpflichtenverhältnis. Leiharbeitern stehen beispielsweise alle Gemeinschaftseinrichtungen wie Pausenräume oder eine Unternehmenskita zur Verfügung, es sei denn sachliche Gründe sprechen dagegen wie etwa nur ein kurzer Aufenthalt im Kundenunternehmen. Sofern der Leiharbeiter länger als drei Monate im Betrieb ist, darf er den Betriebsrat mitwählen, der ihn in allen Angelegenheiten rund um den Arbeitsplatz vertritt. Für Fahrtkostenzuschüsse oder Geldleistungen wie betriebliche Altersvorsorge ist die Zeitarbeitsfirma zuständig, bei der der Zeitarbeitnehmer fest angestellt ist, und nicht das Kundenunternehmen.
Vorurteil 5: Zeitarbeitsfirmen halten sich an keine Rechte
Nein, die Zeitarbeitsbranche ist bis ins Detail reguliert. In Deutschland wurden EU-Leiharbeitsrichtlinien umgesetzt, die angemessene Arbeitsbedingungen und einen effizienten Schutz der Zeitarbeitnehmer gewährleisten. Das geänderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz legt außerdem die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay, also gleichwertige Bezahlung wie die Stammbelegschaft nach spätestens 9 Monaten, fest. Zudem kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit die Unternehmen in der Zeitarbeitsbranche und Branchenverbände wie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister geben ihren Mitgliedern Verhaltensrichtlinien vor.
Vorurteil 6: Zeitarbeit sieht im Lebenslauf schlecht aus
Das ist ebenfalls ein Vorurteil. Einige nutzen die Zeitarbeit zur Überbrückung zwischen zwei Jobs und vermeiden dadurch eine Lücke im Lebenslauf. Andere sammeln mit Leiharbeit Berufserfahrung oder können in andere Branchen schnuppern. Rund 14 Prozent werden sogar am Ende des Einsatzes vom Kundenbetrieb übernommen. Für Personaler ist Zeitarbeit kein Argument gegen den Bewerber. Im Gegenteil, entweder finden sie es positiv, da der Kandidat sich darüber bereits in ihrer Branche Fachwissen aneignen konnte, oder für sie spielt es keine Rolle und sie sehen die Zeitarbeitsfirma als normalen Arbeitgeber an.
Vorurteil 7: Zeitarbeit ist nur etwas für Geringqualifizierte
Zeitarbeit bietet Langzeitarbeitslosen, Berufseinsteigern oder Wiedereinsteigern, die nach der Elternzeit oder Krankheit in den Job zurückkehren, die Möglichkeit, schnell wieder zu arbeiten. Auch Schulabbrecher oder Migranten, deren Ausbildung nicht anerkannt wird, haben durch Leiharbeit die Chance, in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Aber dass Zeitarbeit nur Geringqualifizierten Jobs bietet, ist dennoch ein Vorurteil. Auch hochqualifizierte Fachkräfte finden über Leiharbeitsfirmen anspruchsvolle Stellen oder innovative, befristete Projekte, in denen sie mit Experten zusammenarbeiten können. Die Adecco Group bietet mit ihren verschiedenen Marken die passenden Stellenangebote für Ihre Qualifikationen und Wünsche.
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