Zeitarbeit – manchmal auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet – ist eine beliebte Beschäftigungsform, die sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Unternehmen viele Vorteile bietet. Für viele Menschen ist die Zeitarbeit der Einstieg in den Arbeitsmarkt, die sich im weiteren Verlauf als Karrieresprungbrett entwickeln kann. Firmen sind durch Zeitarbeit in der Lage, flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren. Doch wer sich mit Zeitarbeit beschäftigt, stößt schnell auf Fachbegriffe wie AÜG, Equal Pay oder Höchstüberlassungsdauer. Diese Begriffe sind oft schwer zu verstehen, besonders wenn man sich das erste Mal mit der Thematik beschäftigt.
In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Begriffe der Zeitarbeit. Egal, ob du in Zeitarbeit beschäftigt werden möchtest oder dich einfach dafür interessierst, was eine Leihfirma genau macht: Hier findest du die Antworten.
Die rechtlichen Grundlagen der Zeitarbeit
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die Grundlage der Zeitarbeit in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz: AÜG). Es regelt, wie Zeitarbeit zwischen einer Leihfirma (dem Verleiher) und einem Unternehmen (dem Entleiher) organisiert wird. Das Ziel des AÜG ist es, die Rechte von Zeitarbeitnehmer:innen – also Leiharbeiter:innen – zu schützen. Besonders wichtig ist der Grundsatz, dass Zeitarbeiter:innen nicht schlechter gestellt werden dürfen als die Stammbelegschaft des Entleihers.
Höchstüberlassungsdauer: Wie lange darf Zeitarbeit dauern?
Eine der zentralen Regelungen im AÜG betrifft die sogenannte Höchstüberlassungsdauer. Sie legt fest, dass ein:e Arbeitnehmer:in höchstens 18 Monate am Stück an dasselbe Unternehmen verliehen werden darf. Diese Regelung soll verhindern, dass Zeitarbeitnehmer:innen dauerhaft in einem Betrieb arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein. Es gibt Ausnahmen von der Höchstüberlassungsdauer, etwa wenn tarifvertragliche Regelungen eine längere Einsatzdauer erlauben. Für Zeitarbeiter:innen ist es wichtig zu wissen, wann diese Grenze erreicht ist, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Equal Pay: Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit
Ein weiterer wichtiger Begriff der Zeitarbeit ist Equal Pay. Equal Pay bedeutet, dass ein:e Zeitarbeiter:in nach spätestens 9 Monaten im gleichen Betrieb denselben Lohn erhalten muss wie die Festangestellten, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Ziel dieser Regelung ist es, Lohndumping zu verhindern und Zeitarbeit attraktiver zu machen. In der Praxis gibt es branchenspezifische Abweichungen, die durch Tarifverträge geregelt sind.
Vertragsarten und Abgrenzungen
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – der Klassiker der Zeitarbeit
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (auch Zeitarbeit genannt) wird der Arbeitsvertrag zwischen den Zeitarbeiter:innen und der Leihfirma bzw. dem Personaldienstleister geschlossen. Diese Zeitarbeitsfirma verleiht die Arbeitnehmer:innen an ein anderes Unternehmen – den sogenannten Entleiher. Die Zeitarbeiter:innen bleiben dabei Angestellte der Leihfirma und bekommen von dieser ihr Gehalt. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist also eine andere Vertragsform als ein direkter Arbeitsvertrag, den ein:e festangestellte:r Mitarbeiter:in mit seinem Arbeitgeber hat.
Der Werkvertrag – Abgrenzung zu Zeitarbeit
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Leistung, z. B. die Reparatur einer Maschine oder den Bau eines Hauses. Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung gibt es hier keine Weisungsgebundenheit gegenüber dem/der Auftraggeber:in. Der/die Auftraggeber:in empfängt nur die Ergebnisse, den so genannten Werkerfolg – er hat jedoch keinerlei Weisungsbefugnis hinsichtlich der Arbeitszeiten, der Pausenzeiten, der konkreten Ausführung der Tätigkeit usw. In der Praxis kommt es häufig zu Verwechslungen mit Zeitarbeit oder zu Missbrauch, etwa wenn ein Werkvertrag abgeschlossen wird, aber in Wirklichkeit eine Arbeitnehmerüberlassung stattfindet. Eine detaillierte Gegenüberstellung von Zeitarbeit und Werkvertrag findest du hier.
Der Dienstvertrag – Vergleich zum Werkvertrag
Ein Dienstvertrag unterscheidet sich ebenfalls von der Arbeitnehmerüberlassung und vom Werkvertrag. Hier wird kein bestimmtes Ergebnis geschuldet, sondern eine Dienstleistung – zum Beispiel eine Beratung.
Wichtige Begriffe aus der Praxis
Zeitarbeitsfirma und Leiharbeiter:in – wer ist wer?
Die Leihfirma (oder Zeitarbeitsfirma) ist der Arbeitgeber der Zeitarbeitnehmer:innen. Sie schließt Verträge mit den Unternehmen ab, die Arbeitskräfte für einen bestimmten Zeitraum benötigen. Zeitarbeiter:innen arbeiten zwar in diesen Unternehmen, stehen aber in einem Arbeitsverhältnis zur Leihfirma. Das sorgt oft für Verwirrung, ist aber im AÜG genau geregelt.
Der Entleiher – die zweite Seite der Zeitarbeit
Der Entleiher ist das Unternehmen, in dem die Zeitarbeiter:innen tatsächlich eingesetzt werden. Dieses Unternehmen ist für die Arbeit vor Ort verantwortlich, hat aber keine direkte arbeitsrechtliche Verbindung zu den Leiharbeiter:innen.
Übernahme und Perspektiven
Viele Zeitarbeitnehmer:innen wünschen sich eine Übernahme – das bedeutet, dass sie fest vom Entleiher übernommen werden. Das ist in der Zeitarbeit durchaus üblich, wenn ein Betrieb besonders zufrieden mit einem/einer Zeitarbeiter:in ist. Für Arbeitnehmende ist dies eine Chance, langfristig Fuß zu fassen. In diesem Kontext wird häufig von der Zeitarbeit als Karrieresprungbrett gesprochen.
Branchentarifverträge – was gilt?
Die Zeitarbeit wird in Deutschland oft über spezielle Branchentarifverträge geregelt. Diese legen fest, welche Löhne und Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen gelten. Diese Tarifverträge sorgen dafür, dass Zeitarbeiter:innen fair behandelt werden.
Glossar: Die wichtigsten Begriffe der Zeitarbeit auf einen Blick
Begriff |
Erläuterung |
Arbeitnehmerüberlassung |
Überlassung eines Zeitarbeitnehmers / einer Zeitarbeitnehmerin von einer Leihfirma an ein Unternehmen (Entleiher). |
AÜG |
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die rechtlichen Grundlagen der Zeitarbeit in Deutschland. |
Höchstüberlassungsdauer |
Maximale Einsatzdauer eines Zeitarbeiters / einer Zeitarbeiterin beim gleichen Entleiher (meist 18 Monate). |
Equal Pay |
Zeitarbeiter:innen müssen spätestens nach 9 Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. |
Leiharbeiter:in |
Arbeitnehmende, die bei einer Leihfirma angestellt sind und an andere Unternehmen verliehen werden. |
Werkvertrag |
Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Leistung, z. B. den Bau eines Hauses. |
Entleiher |
Das Unternehmen, das eine:n Zeitarbeiter:in von einer Leihfirma einsetzt. |
Branchentarifvertrag |
Tarifvertrag, der Löhne und Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen in der Zeitarbeit regelt. |
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Zeitarbeit ist für viele Menschen mehr als nur ein Übergangsmodell – sie kann der Einstieg in den Arbeitsmarkt, eine Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung oder der Weg zu einer langfristigen Anstellung sein. 796.000 Menschen waren 2023 in Deutschland in der Zeitarbeit tätig und viele davon profitieren von den Chancen, die diese Beschäftigungsform bietet.
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