Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Kundenunternehmen.
Erstmals wurde im Jahr 2003 ein bundesweit geltendes mehrgliedriges Tarifwerk für die Zeitarbeit abgeschlossen. Das Tarifwerk besteht aus folgenden Tarifverträgen:
• Manteltarifvertrag
• Entgeltrahmentarifvertrag
• Entgelttarifvertrag
• elf Branchenzuschlagstarifverträge
Im September 2013 hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft. Im November 2016 wurde die Entgeltstruktur jedoch neu verhandelt. Die aktuellen Entgelttabellen gelten bis zum 1. Oktober 2019.
Die wesentlichen Regelungen im Tarifvertrag sind:
• individuelle vertragliche Arbeitszeit
• gestaffelte Tarifentgelte und Erfahrungszuschläge
• Regelungen zu Sonderzahlung bei Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Mehrarbeit
• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
• gesetzlicher Arbeitsschutz
• Urlaubsansprüche (gestaffelt von 24 bis 30 Tagen im Jahr)
• Weihnachts- und Urlaubsgeld
• volle Sozialversicherungspflicht
• gesetzlicher Kündigungsschutz
Adecco setzt sich für ein faires Vergütungssystem ein. Den jeweils gültigen Tarifvertrag BZA/DGB bezieht Adecco in alle Arbeitsverträge mit Mitarbeitern im Kundeneinsatz ein. Durch die Festanstellung bei Adecco können Sie nach dem DGB/BAP-Tarifvertrag mit einem der höchsten Tariflöhne in der Personaldienstleistungsbranche rechnen. Darüber hinaus erhalten Sie zusätzliche deutliche Lohnzuschläge in zahlreichen Einsatzbranchen bei mittel- und langfristigen Einsätzen. Häufig führen Arbeitnehmerüberlassungen an Unternehmen auch zu dauerhaften Arbeitsverhältnissen. Adecco unterstützt Sie dabei, den richtigen Job zu finden – mit Tarifvertrag auch dauerhaft.
Adecco steht für qualitativ hochwertige Arbeitsmarktdienstleistungen, die die Eingliederungschancen von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt nachhaltig verbessern. Das hat Vorteile für Unternehmen, die Wert auf langfristige Planungssicherheit legen. Besonders auch durch die Sicherheit eines flächendeckenden Tarifvertrags kann diese Planungssicherheit für unsere Kundenunternehmen garantiert werden.
Bei Adecco sind Sie als Zeitarbeitnehmer im Rahmen des Tarifvertrags festangestellt, üben Ihre Tätigkeit aber bei einem unserer Kundenunternehmen aus. Sie erhalten von Adecco einen tariflich festgelegten Arbeitsvertrag und haben damit Anspruch auf die üblichen Sozialleistungen.
Adecco ist mit der Zertifizierung „Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung“ ausgezeichnet: Erhöhte Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie die stetige Optimierung der Angebote durch eine regelmäßige Evaluierung. Die Bescheinigung wird von der DQS ausgestellt, einer von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Zertifizierungsstelle.