Viele der ca. 1700 Krankenhäuser in Deutschland befinden sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Das liegt unter anderem daran, dass die Bundesländer ihren Krankenhäusern zu wenig Investitionsförderung zahlen und an der Form der Abrechnung, die seit 2004 galt: der Fallpauschale. Die Krankenhäuser stellten bisher den Krankenkassen die medizinischen Leistungen pro Behandlungsfall in Rechnung.
Laut Bundesgesundheitsministerium hatte dieses System zur Folge, dass Krankenhäuser aus wirtschaftlichen Gründen Operationen durchführten, die nicht unbedingt notwendig waren oder für die den Ärzt:innen die Erfahrung fehlte. Außerdem versorgten sie Patient:innen stationär, für die eine ambulante Behandlung ausreichend gewesen wäre.
Dazu kommt, dass aufgrund der Vielzahl an Kliniken ca. ein Drittel der Krankenhausbetten in Deutschland nicht belegt ist, ein weiterer Kostenfaktor für die Krankenhäuser.
Änderungen des Systems Fallpauschale gefordert
Bereits zehn Jahre nach Einführung der Fallpauschale wurden Rufe nach einer Verbesserung des Systems laut. Das Handelsblatt beruft sich auf eine Studie, die verdeutlicht, dass beispielsweise Knie und Hüfte in Deutschland viel häufiger operiert werden als in anderen Industrie-Ländern. 2020 forderte die Bundesärztekammer eine Neuplanung der Krankenhausverteilung im städtischen und ländlichen Raum. Darüber hinaus sollten überflüssige Abteilungen oder ganze Kliniken sollten geschlossen werden, um die Kosten zu senken.
Krankenhausreform für Deutschland
Im Mai 2022 wurde schließlich von der Bundesregierung eine Kommission für Reformen im Krankenhausbereich eingerichtet. Im Oktober 2024 beschloss der Bundestag die Krankenhausreform, einen Monat später passierte sie den Bundesrat und konnte damit ab Januar 2025 in Kraft treten.
 
 
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2004
Fallpauschale wird eingeführt
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2022
Start der Kommission für Reformen
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Oktober 2024
Bundestag beschließt Krankenhausreform
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November 2024
Krankenhausreform passiert den Bundestag
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Januar 2025
Krankenhausreform tritt in Kraft
 
 
Laut Bundesgesundheitsministerium sollen mit der Krankenhausreform folgende Ziele erreicht werden:
- Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität
- Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patient:innen
- Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung
- Entbürokratisierung
- Für das Personal sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Arbeitsbelastung reduziert werden
Neues System der Abrechnung für Krankenhäuser
Eine der wichtigsten Änderungen der Krankenhausreform: Das System der Fallpauschalen wird abgeschafft.
Ab jetzt weisen die Länder Krankenhäuser einer Leistungsgruppe zu, die bestimmte Dienstleistungen anbietet. Erfüllen die Kliniken die Qualitätskriterien dieser Leistungsgruppe, erhalten sie Gelder, sogenannte Vorhaltepauschalen. Diese Zahlungen sollen ihre Existenz sichern, auch wenn sie nur wenige aber sehr spezialisierte Behandlungen anbieten. Statt auf Quantität, um möglichst viele Fallpauschalen abzurechnen, soll wieder mehr Wert auf die Qualität gelegt werden. Für Patient:innen soll gewährleistet sein, dass die Behandlung notwendig ist und von erfahrenen Ärzt:innen vorgenommen wird.
 
Was ist die Vorhaltepauschale?
Die Vorhaltepauschale ist ein zentrales Element der Krankenhausreform 2025. Statt wie bisher nur für tatsächlich erbrachte Behandlungen (Fallpauschalen) bezahlt zu werden, erhalten Krankenhäuser künftig eine fixe Grundfinanzierung, um bestimmte Leistungen und Kapazitäten unabhängig von der tatsächlichen Belegung vorzuhalten.
Wie funktioniert die Vorhaltepauschale?
Krankenhäuser erhalten eine regelmäßige Pauschale für das Vorhalten von Betten, medizinischem Personal und technischer Ausstattung. Diese Art der Finanzierung soll sicherstellen, dass Kliniken auch dann wirtschaftlich arbeiten können, wenn sie nicht ausgelastet sind – zum Beispiel in Notfällen oder für Spezialbehandlungen.
Beispiel: Ein Krankenhaus mit einer Intensivstation erhält eine Vorhaltepauschale, um Personal und Betten jederzeit bereitzuhalten – selbst wenn an manchen Tagen keine Intensivpatient:innen da sind.
Ziele der Vorhaltepauschale:
- Verhinderung unnötiger Eingriffe, da Kliniken nicht mehr nur für Behandlungen bezahlt werden.
- Erhalt von Krankenhäusern in ländlichen Gebieten, da sie unabhängig von Patientenzahlen finanziert werden.
 
Mehr spezialisierte Krankenhäuser, weniger allgemeine
Die Krankenhausreform soll bewirken, dass es spezialisierte Kliniken gibt und keine Krankenhäuser mehr alle Leistungen anbieten: so soll verhindert werden, dass Krankenhäuser unerfahrene Ärzt:innen verpflichten, Behandlungen anbieten, für die sie nicht ausreichend qualifiziert sind. Durch die Leistungsgruppen der Bundesländer sollen Qualitätskriterien in den Fachbereichen erfüllt werden.
Im Bundes-Klinik-Atlas können Patient:innen nachschauen, welche Krankenhäuser welche Leistungen anbieten. Trotz der Spezialisierung der Krankenhäuser soll nach wie vor eine wohnortnahe Versorgung gewährleistet werden: Auch auf dem Land sollen Patient:innen schnell in einer nahegelegenen Klinik behandelt werden können. Die Planung dieser Versorgung liegt bei den Bundesländern.
Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Krankenhausreform.
Was bedeutet die Krankenhausreform für medizinisches Personal?
Vor der Reform brachten mehr Patient:innen auch mehr Geld ein. Durch weniger Fälle soll das Pflegepersonal und die Ärzt:innen künftig wieder mehr Zeit für die einzelnen Patient:innen haben. Dadurch soll sich die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern. Das Bundesgesundheitsministerium argumentiert außerdem, dass durch die Krankenhausreform Insolvenzen verhindert werden und Krankenhauspersonal dadurch ihren Arbeitsplatz behalten kann.
Mögliche Auswirkungen der Krankenhausreform auf das Personal
Entlastung durch weniger Bürokratie
- Ärzt:innen und Pflegekräfte sollen weniger Zeit mit Dokumentationen und Abrechnungen verbringen.
- Beispiel: Durch eine vereinfachte Finanzierung (Vorhaltepauschalen statt Fallpauschalen) müssen Ärzt:innen weniger Behandlungsfälle dokumentieren und können sich mehr auf die Patientenversorgung konzentrieren.
Veränderungen in der Arbeitsorganisation
- Die Reform fördert spezialisierte Krankenhäuser mit klaren Versorgungsstufen.
- Beispiel: Eine Pflegekraft in einem kleineren Krankenhaus könnte stärker in die ambulante Versorgung eingebunden werden, während eine Fachkraft in einer Uniklinik mit hochspezialisierten Fällen arbeitet.
Mögliche Personalengpässe und Standortschließungen
- Kritiker warnen, dass durch Klinikschließungen weniger Arbeitsplätze in bestimmten Regionen verfügbar sein könnten.
- Beispiel: Falls ein kleines Krankenhaus geschlossen wird, müssen Pflegekräfte und Ärzt:innen längere Arbeitswege in Kauf nehmen oder sich beruflich umorientieren.
Geplante bessere Arbeitsbedingungen
- Die Reform zielt darauf ab, die Arbeitsbelastung zu senken, indem nicht lebensnotwendige Krankenhausaufenthalte reduziert werden.
- Beispiel: Eine Notaufnahme könnte entlastet werden, weil mehr Patient:innen ambulant behandelt werden, statt stationär aufgenommen zu werden.
Mehr Teamarbeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Die Reform sieht vor, dass Krankenhäuser enger mit niedergelassenen Ärzt:innen kooperieren.
- Beispiel: Ein Krankenhaus könnte ein gemeinsames Versorgungszentrum mit Hausärzt:innen betreiben, sodass Fachpersonal weniger Zeit mit Verlegungen oder Doppeluntersuchungen verbringt.
Ungewisse Auswirkungen auf Gehälter und Arbeitszeiten
- Ob die Reform langfristig zu besseren Gehältern oder kürzeren Schichten führt, ist abzuwarten.
- Beispiel: Falls kleinere Kliniken schließen, könnte es zu Personalengpässen in verbleibenden Krankenhäusern kommen, was Überstunden und Stress erhöhen könnte.
Herausforderungen der Krankenhausreform
Obwohl die Krankenhausreform viele positive Veränderungen anstrebt, gibt es auch kritische Stimmen aus der medizinischen Praxis, von Patient:innen und aus der Wissenschaft.
Viele Ärzt:innen und Pflegekräfte begrüßen zwar das Ziel, die Behandlungsqualität zu steigern und wirtschaftlichen Druck zu reduzieren, sehen jedoch auch erhebliche Herausforderungen in der Umsetzung, z. B. durch die geplante Reduzierung der Krankenhausstandorte. Besonders in ländlichen Regionen gibt es Bedenken, dass Patient:innen längere Wege in Kauf nehmen müssen, um eine spezialisierte Klinik zu erreichen. Dies könnte insbesondere in Notfällen problematisch sein, wenn Zeit eine entscheidende Rolle spielt. Auch ältere Menschen oder sozial schwächere Gruppen könnten durch längere Anfahrtswege benachteiligt werden.
Zudem warnen Fachverbände davor, dass die Spezialisierung einzelner Kliniken zu einer Überlastung dieser Einrichtungen führen könnte. Wenn bestimmte Behandlungen nur noch in wenigen Krankenhäusern angeboten werden, könnte dies zu längeren Wartezeiten für Patient:innen führen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass kleinere Kliniken ohne spezialisierte Angebote trotz der Reform in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und geschlossen werden müssen.
Ein weiteres Problem ist die Frage der Finanzierung: Kritiker:innen weisen darauf hin, dass die geplante Vorhaltepauschale möglicherweise nicht ausreicht, um die gestiegenen Betriebskosten der Krankenhäuser zu decken.
Auswirkungen erst in Zukunft absehbar
Der Fachkräftemangel bleibt nach wie vor eine große Herausforderung. Es ist unklar, ob die Reform wirklich dazu beiträgt, Pflegekräfte zu entlasten oder ob der Druck durch die Neuverteilung der Leistungen lediglich auf andere Kliniken verlagert wird.
Damit die Reform langfristig erfolgreich sein kann, sind daher begleitende Maßnahmen notwendig. Dazu gehören ein gut ausgebautes Rettungswesen, klare Qualitätskontrollen und eine ausreichende finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser durch die Bundesländer. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die angestrebten Verbesserungen tatsächlich erreicht werden oder ob nachjustiert werden muss.
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