Seit im Juni die massiven Corona-Ausbrüche beim Fleischverarbeiter Tönnies Schlagzeilen machten, ist ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in großen Schlachthöfen ein großes Thema. Dabei werden in den Medien Zeitarbeit und Werkverträge immer wieder gleichgesetzt. Zwischen diesen beiden Vertragsformen bestehen aber deutliche Unterschiede – besonders in puncto Arbeitsbedingungen.
Was genau ist ein Werkvertrag?
Die rechtliche Grundlage für den Werkvertrag bildet das BGB. Bei klassischen Werkverträgen geht es um die Erbringung einer vereinbarten Leistung: Der Auftraggeber (Besteller) zahlt dem Auftragnehmer (Hersteller) einen Lohn dafür, dass er ein bestimmtes Produkt (Werk) erzeugt bzw. verändert – egal wie, Hauptsache erfolgreich. Fast alle Verträge, die mit Handwerkern abgeschlossen werden, sind deshalb Werkverträge. Ein typisches Beispiel: Eine Heizungsfirma baut in einem Bürogebäude eine neue Heizungsanlage ein oder repariert die alte. Dabei entscheidet die Werkvertragsfirma selbst, wie sie die Arbeit erledigt, wie viele Mitarbeiter sie einsetzt und welche Arbeitsmittel sie verwendet. Sie trägt die Verantwortung und hat die Weisungsbefugnis.
Eine Sonderform sind On-Site-Werkverträge. In diesen Fällen wird die Leistung auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ausgeführt. Solche Art von Verträgen werden gerade in den Fleischbetrieben abgeschlossen. Viele spalten dann große Teile der Produktion über weitere Werkverträge an sogenannte Subunternehmen ab und drücken sich so vor der Verantwortung für die Arbeitsbedingungen, denn die Subunternehmen haben ihre eigenen Regelungen. Was die Bezahlung betrifft, so sind die Werkunternehmer oft nur an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden. Deshalb kann es passieren, dass das werkvertragliche Fremdpersonal weit unter dem Niveau des Einsatzbetriebes bezahlt wird.
Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit – auch als Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet – hat für viele einen bitteren Beigeschmack. Zu Unrecht, denn sie bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. So sind Zeitarbeitnehmer fest bei einem Personaldienstleister angestellt und profitieren von einem sicheren Einkommen, gesetzlichem Arbeitsschutz und Leistungen wie Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. in einsatzlosen Zeiten. Sie werden vom Personaldienstleister für zeitlich begrenzte Projekte an verschiedene Kundenunternehmen "verliehen" – daher der Name "Leiharbeit". Bei beidseitigem Interesse kann es aber durchaus zu einer Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis beim Kundenunternehmen kommen.
Zeitarbeitnehmer haben im Gegensatz zu Werkvertragsarbeitern ähnliche Rechte wie die Stammbelegschaft im Einsatzbetrieb. Sie dürfen z. B. nach 3 Monaten den Betriebsrat mitwählen, der sie in allen Angelegenheiten rund um den Arbeitsplatz vertritt. Die Vergütung ist durch den Tarifvertrag geregelt, und nach 9 Monaten im gleichen Betrieb steht den Zeitarbeitnehmern die gleiche Bezahlung zu wie die der Stammbelegschaft (Equal Pay). Zeitarbeit bringt also letztlich mehr Vorteile mit sich als Arbeit, die im Rahmen eines Werkvertrags durchgeführt wird.
Werkvertrag vs. Zeitarbeit
Auf einen Blick: Die untenstehende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Zeitarbeit und Werkvertrag.
Zeitarbeit |
Werkvertrag |
GESETZLICHE GRUNDLAGE? |
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AÜG: Die Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz enthält auch spezifische Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, vor allem bezogen auf die Vergütung. |
BGB: Der Werkvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es geht es allein um den Vertragsgegenstand des Werkes, Arbeitnehmerrechte werden nicht behandelt.
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WIE IST DAS GEHALT GEREGELT? |
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Bei der Zeitarbeit finden auf fast 100% der Arbeitsverhältnisse Tarifverträge Anwendung. Darüber hinaus gelten für zwölf Branchen Tarifverträge über Branchenzuschläge, die eine Lohnangleichung an die Einsatzbranchen beinhalten. Dort, wo kein Branchenzuschlagstarifvertrag besteht, gilt ab dem 10. Monat Equal Pay, das bedeutet, dass Zeitarbeiter ab diesem Zeitpunkt genausoviel verdienen wie die Stammbelegschaft. |
Die Werkunternehmer sind bei einer Tätigkeit in Deutschland an den gesetzlichen Mindestlohn, sowie etwaige entsenderechtliche Vorgaben, gebunden. Die Vergütung kann dauerhaft unterhalb des Vergütungsniveaus des Einsatzbetriebes liegen. |
WER IST FÜR DIE EINHALTUNG DES ARBEITSSCHUTZES ZUSTÄNDIG? |
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In der Zeitarbeit ist sowohl das Einsatzunternehmen als auch das Zeitarbeitsunternehmen für den Arbeitsschutz zuständig. |
Beim Werkvertrag ist der Werkunternehmer für den Arbeitsschutz zuständig, der mit bestimmten Gefahren im Einsatzbetrieb ggf. nicht so gut vertraut ist. |
GIBT ES EINE ZEITLICHE BEGRENZUNG DES EINSATZES? |
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Für die Zeitarbeit gilt eine Höchsteinsatzdauer von 18 Monaten. |
Bei Werkverträgen gibt es keine Begrenzung der Einsatzzeiten. Werkverträge können dauerhaft eingesetzt werden. |
WER ÜBERPRÜFT DIE EINHALTUNG DER ARBEITSZEITEN? |
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Bei der Zeitarbeit ist es in der Regel gesetzlich vorgeschrieben, dass die Arbeitszeit vom Einsatzbetrieb aufgezeichnet wird. Weil die Stundenanzahl der Zeitarbeiter dem Unternehmen in Rechnung gestellt wird, achtet auch die Zeitarbeitsfirma auf eine genaue Überprüfung der Einsatzzeiten. Durch die Tarifverträge der Zeitarbeit passt sich die Arbeitszeit der Zeitarbeitskräfte an die der Stammarbeitskräfte an. |
Bei Werkverträgen obliegt es dem Werkunternehmer, auf die Einhaltung der Arbeitszeiten zu achten. |
GIBT ES BETRIEBLICHE MITBESTIMMUNG? |
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Bei der Zeitarbeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Außerdem kann der Betriebsrat fast die gesamten Regeln des Betriebsverfassungsgesetz auf die Zeitarbeiter anwenden wie etwa die Überwachung von Arbeitsschutzvorschriften. Die Zeitarbeitskräfte haben auch das Recht, die Sprechstunden des Betriebsrats aufzusuchen. |
Der Betriebsrat hat bei dem Einsatz von Werkverträgen nur Beratungs- und Unterrichtungsrechte. |
WERDEN KERNFUNKTIONEN DES UNTERNEHMENS AUSGELAGERT? |
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Bei der Zeitarbeit wird der Arbeitnehmer vollständig in die Betriebsorganisation des Einsatzbetriebes eingegliedert. Vom Einsatzbetrieb empfängt er die fachlichen Weisungen. Der Einsatzbetrieb behält insofern die Aufgaben und Prozesse und führt sie weiterhin eigenverantwortlich aus. |
Der Einsatz von Werkverträgen bedeutet, dass der Werkunternehmer eigenverantwortlich bestimmte Aufgaben übernimmt. Damit werden Aufgaben und Prozesse an den Werkunternehmer übergeben. Es entsteht ein “Betrieb im Betrieb”. Der Auftraggeber zieht sich aus diesem Bereich zurück und empfängt nur noch die Ergebnisse, den so genannten Werkerfolg. |
WER IST FÜR DIE KONTROLLE ZUSTÄNDIG? |
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Die Zeitarbeitsunternehmen werden von der Bundesagentur für Arbeit und dem Zoll auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften kontrolliert wie etwa Gewährung von tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen. Hinzu kommt ein umfassender Bußgeldkatalog. |
Bei Werkverträgen hat der Zoll nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz das Recht zur Prüfung. |
SIND SUBUNTERNEHMERKETTEN ERLAUBT? |
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Bei der Zeitarbeit ist es gesetzlich angeordnet, dass zwischen dem eingesetzten Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen ein Arbeitsvertrag bestehen muss. Vertragsketten sind insofern ausgeschlossen. |
Bei Werkverträgen gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Die tatsächliche Vertragsdurchführung kann über längere Ketten an einen Subunternehmer delegiert werden. |
 
Hoffentlich ist es uns gelungen, mit diesem Blogbeitrag einige Unklarheiten zu beseitigen und aufzuzeigen, welche Vorteile Zeitarbeit für Arbeitnehmer hat. Wenn Sie diese Vorteile der Zeitarbeit für sich entdecken möchten, finden Sie auf unserer Website aktuelle Jobangebote. Unsere Experten sind auch persönlich in den Niederlassungen in Ihrer Nähe für Sie da, um Sie individuell zu Ihrem Traumjob zu beraten.
 
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