Rente mit 63 - Voraussetzungen, Rechner und Alternativen
Wie funktioniert die Rente mit 63?
Wer vor 1953 geboren ist und 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat, kann abschlagsfrei auch schon vier Jahre vor offiziellem Renteneintrittsalter in Rente gehen. Auch Arbeitnehmer, die seit 35 Jahren Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung geleistet haben, dürfen mit 63 aufhören zu arbeiten - müssen allerdings mit Abschlägen rechnen.
Wissen Sie, wie viel Rente Ihnen regulär zusteht? Nutzen Sie unseren Rentenrechner, um eine ungefähre Orientierung zu bekommen. |
Eine genauere Aufstellung erhalten Sie während einer Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Anhebung des regulären Renteneintrittsalters
Im Jahr 2017 waren laut Deutscher Rentenversicherung 21 Millionen Rentner in Deutschland registriert, finanziert von aktuell rund 44 Millionen Erwerbstätigen. Das Rentensystem steht vor der Herausforderung des demografischen Wandels: Immer mehr ältere Menschen müssen immer länger von immer weniger Arbeitnehmern bezahlt werden. Damit das System weiterhin funktioniert, zieht der Gesetzgeber erste Konsequenzen und erhöht das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Aber wollen Sie wirklich bis 67 arbeiten? Viele Erwerbstätige möchten früher aufhören, um ihren Lebensabend richtig zu genießen. Denn auf die Enkelkinder aufzupassen oder ferne Länder zu entdecken macht nur Spaß, wenn der Körper noch nicht zu gebrechlich ist. Als Personaldienstleister kennen wir den Arbeitsmarkt in Deutschland seit vielen Jahren und konnten Angestellte und Arbeiter lange begleiten. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie bereits früher in Rente gehen können.
Rente beantragen: ab wann?
Es gibt Möglichkeiten, sich bereits vor offiziellem Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, etwa mit 63 Jahren. Die Voraussetzung: Sie müssen 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Der Haken bei diesem Modell: Wer vier Jahre vor offiziellem Rentenalter mehr Freizeit genießen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns sinkt die Rente um 0,3 Prozent.
Abschlagstabelle für früheren Renteneintritt
 
 
Alter |
Abschlag |
63 Jahre |
14.4* Prozent |
64 Jahre |
10.8* Prozent |
65 Jahre |
7.2* Prozent |
66 Jahre |
3.6* Prozent |
67 Jahre |
0* Prozent |
*Vorausgesetzt, der Rentner hat mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet.
 
 
 
Hinzu kommt, dass der Frührentner weniger Rentenpunkte sammelt, weil er schon vier Jahre früher aufhört, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das wirkt sich auf die Rentenhöhe aus – denn diese errechnet sich aus den letzten fünf Beitragsjahren unter der Annahme, dass der Arbeitnehmer den Betrag bis zur Rente weiterzahlt.
Unser Tipp: | Arbeitnehmer können die 0,3 Prozent, die die Rente jeden Monat sinkt, ab dem 50. Lebensjahr auch aus eigener Tasche bezahlen und diese sogar als freiwillige Altersvorsorgeaufwände von der Steuer absetzen. Die fehlenden Beitragszahlungen und die damit geringere Höhe der Rente lässt sich dadurch allerdings nicht ausgleichen.
Volle Rente nach 45 Beitragsjahren
Haben Sie früh eine Ausbildungsplatz bekommen und Ihr Leben lang gearbeitet? Das kann sich auszahlen: Wer 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Dieses attraktive Modell nutzen immer mehr Deutsche: 253.521 neue Anträge sind im vergangenen Jahr laut Deutscher Rentenversicherung gestellt worden, seit Einführung dieses Systems ein absoluter Rekord.
Diese Regelung gilt allerding nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren sind. Danach steigt hier ebenfalls das Renteneintrittsalter schrittweise auf 65 Jahre an. Auch Arbeitnehmer, die zeitweise Kinder betreut haben oder arbeitslos waren, können diesen Rentenantrag stellen, denn solche Zeiten rechnet der Gesetzgeber auf die Beitragsjahre an.
Diese Zeiten werden auf die Beitragsjahre angerechnet
 
- Zeiten der Kindererziehung (bis zum zehnten Lebensjahr)
Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung
Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes
Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
Zeiten, in denen Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen wurde
 
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
Zeiten des Bezugs von Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld und Kurzarbeitergeld
Zeiten, in denen Leistungen bei beruflicher Weiterbildung bezogen wurden
Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld oder Konkursausfallgeld
 
Noch ein Tipp: | Wenn Sie eine Rente mit 63 beantragen, können Sie den Antrag jederzeit zurücknehmen, solange über die beantragte Rente noch kein offizieller Rentenbescheid erteilt worden ist oder dieser noch nicht bindend ist. Haben Sie noch Fragen? Die Deutsche Rentenversicherung hat viele wichtige Fakten zur „Rente mit 63“ und weiteren rentenbezogenen Fragestellungen auf ihren Seiten zusammengefasst.
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