BAP-Tarifvertrag für die Leiharbeit

Eine Arbeitsstelle über eine Zeitarbeitsfirma ist nun noch vorteilhafter.

Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Er ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Kundenunternehmen.
Im September 2013 hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft. Im November 2016 wurde die Entgeltstruktur jedoch neu verhandelt.

Bei Adecco sind Sie als Zeitarbeitnehmer im Rahmen des Tarifvertrags festangestellt, üben Ihre Tätigkeit aber bei einem unserer Kundenunternehmen aus. Sie erhalten von Adecco einen tariflich festgelegten Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit bei Vollzeit von durchschnittlich 35 Wochenstunden. Damit haben Sie Anspruch auf die üblichen Sozialleistungen.

Ihre Vorteile durch den Tarifvertrag sind:

  • individuelle vertragliche Arbeitszeit
  • gestaffelte Tarifentgelte und Erfahrungszuschläge
  • Regelungen zu Sonderzahlung bei Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Mehrarbeit
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • gesetzlicher Arbeitsschutz 
  • Urlaubsansprüche (gestaffelt von 25 bis 30 Tagen im Jahr)
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld 
  • volle Sozialversicherungspflicht 
  • gesetzlicher Kündigungsschutz

Als eine der führenden Personalvermittlung setzt Adecco sich für ein faires Vergütungssystem ein. Den jeweils gültigen Tarifvertrag BZA/DGB bezieht Adecco in alle Arbeitsverträge mit Mitarbeitern im Kundeneinsatz ein. Durch die Festanstellung bei Adecco können Sie nach dem DGB/BAP-Tarifvertrag mit einem der höchsten Tariflöhne in der Personaldienstleistungsbranche rechnen. Darüber hinaus erhalten Sie zusätzliche deutliche Lohnzuschläge in zahlreichen Einsatzbranchen bei mittel- und langfristigen Einsätzen. Häufig führen Arbeitnehmerüberlassungen an Unternehmen auch zu dauerhaften Arbeitsverhältnissen. Adecco unterstützt Sie dabei, den richtigen Job zu finden – mit Tarifvertrag auch dauerhaft.


Selbstverständlich sind unsere Verträge auch an die AÜG-Reform 2017 angepasst. Mehr zu den Neuerungen in Ihrer Branche finden Sie in unserer Zusammenfassung der neuen AÜG-Regelungen.