Personalengpässe, Fachkräftemangel und Abwanderung von Arbeitskräften sind in aller Munde und werden auch in Zukunft Themen bleiben, mit denen sich Unternehmen befassen müssen. Eine Möglichkeit, akutem Personalmangel entgegenzuwirken, ist Arbeitnehmerüberlassung. Was genau ist darunter zu verstehen? Seit wann gibt es diese Form von Arbeit eigentlich, und was sind ihre rechtlichen Grundlagen? Wie können Unternehmen davon profitieren und was muss beachtet werden, damit die Umsetzung im eigenen Betrieb gelingt? Die Antworten auf all diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung leihen Unternehmen temporär Personal von einem Personaldienstleister aus, um kurzfristige Auftragsspitzen bearbeiten zu können.
Beispiel: Sie benötigen kurzfristig 30 Mitarbeiter:innen aufgrund eines großen Auftrags, wissen aber noch nicht genau, wie lange Sie diese beschäftigen können. Bei einem Personaldienstleister wie Adecco können Sie sich das passende Personal für die Dauer des Auftrages oder eine längere Zeit ausleihen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Mitarbeiter:innen bei sich fest anzustellen.
Übrigens: Die Bezeichnungen Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Leiharbeit können alle sinngleich verwendet werden.
Das Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung war bereits in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg bekannt. Durch das Arbeitsnachweisgesetz, das im Jahr 1922 in Kraft trat, war das Vermitteln von Arbeitskräften keine Seltenheit. Als jedoch der Zweite Weltkrieg ausbrach, verlor dieses Arbeitsmodell wieder an Bedeutung.
Die Geschichte der modernen Arbeitnehmerüberlassung begann 1948 in den USA, als zwei Anwälte vergeblich eine Vertretung für ihre erkrankte Sekretärin suchten. Dabei entdeckten sie, dass auch andere Unternehmen Personalengpässe hatten, und gründeten noch im selben Jahr die erste Personaldienstleistung. Aufgrund ihres großen Erfolges wurden 1956 die ersten Büros in Europa eröffnet – zunächst in Paris und London, 1960 schließlich auch in Deutschland. Heute ist Arbeitnehmerüberlassung eine erfolgreiche Lösung, um temporären Personalbedarf zu decken.
Lange Zeit waren Leiharbeiter:innen im Vergleich zum Stammpersonal benachteiligt. Der Grund dafür war die mangelnde Gesetzgebung, die einige schwarze Schafe unter den Personaldienstleistern ausnutzten – daher stammt der schlechte Ruf der Arbeitnehmerüberlassung, der teilweise bis heute anhält. Ab dem Jahr 1972 sind die Grundsätze der Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das die Rechte der Leiharbeiter:innen stärkt. Dieses Gesetz wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert und reformiert. Die wichtigsten Veränderungen wurden 2017 im Rahmen der Hartz-Reformen, des Änderungsgesetzes und der AÜG-Reform durchgeführt. Dazu gehören unter anderem der Gleichstellungsgrundsatz, demzufolge Leiharbeiter:innen spätestens nach neun Monaten Beschäftigungsdauer im Kundenbetrieb der gleiche Lohn wie dem Stammpersonal zusteht sowie eine Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate. Dies ist der späteste Zeitpunkt, zu dem den Leiharbeiter:innen die Übernahme in Festanstellung zusteht: Sie müssen dann vom Kundenunternehmen fest angestellt werden. Zeitgleich endet die ANÜ.
Heute gilt die Arbeitnehmerüberlassung als flexibles und modernes Arbeitsmodell. Sie reagiert mit Schnelligkeit auf Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und eignet sich besonders (aber nicht nur) für Unternehmen, die eine schwankende Auftragslage haben. Welche Vorteile, aber auch Herausforderungen sich für Unternehmen ergeben, die sich für eine Arbeitnehmerüberlassung entscheiden, haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet:
Natürlich gibt es Branchen, für die sich Arbeitnehmerüberlassung besonders anbietet bzw. lohnt. In der Fleischindustrie und im Baugewerbe ist Arbeitnehmerüberlassung sogar weitgehend verboten, wohingegen in der Logistik und der Gastronomiebranche traditionell gerne auf den Mitarbeiterpool von Personaldienstleistern zurückgegriffen wird. Grund dafür ist, dass gerade in diesen Branchen zu den saisonalen Auftragsspitzen immer wieder unerwartete Personalengpässe hinzukommen, die Unternehmen schnell in eine Krise stürzen können. Arbeitnehmerüberlassung bietet in solchen Fällen eine schnelle und effektive Lösung.
In der Logistik können Kapazitätsschwankungen durch Arbeitnehmerüberlassung effektiv gemeistert werden. Jährlich wiederkehrende Feiertage wie Valentinstag, Ostern und Weihnachten stellen eine wahre Herausforderung dar, die allein mit dem Stammpersonal praktisch nicht zu bewältigen ist.
Die IT-Branche ist die sich am schnellsten verändernde Branche der Welt. Täglich werden neue Technologien entwickelt, Fachwissen hat ein kurzes Verfallsdatum. Durch Arbeitnehmerüberlassung profitieren Unternehmen hier von den ständigen Fort- und Weiterbildungen, die Personaldienstleister wie Adecco allen ihren Mitarbeiter:innen anbieten. Hier finden sie qualifizierte Fachkräfte, die sie bei ihrer digitalen Transformation begleiten und interne Mitarbeiter:innen in neue Prozesse einarbeiten.
Die Nachfrage nach Pflegepersonal und medizinischen Fachkräften ist besonders während der Coronakrise stark gestiegen. Aber auch nach schrittweiser Entspannung der Lage herrscht in dieser Branche Personalmangel, aktuell vor allem in der Dentalmedizin, in der Rehabilitation oder in der Altenpflege. Personaldienstleister können hier mit ANÜ Abhilfe schaffen und kurzfristigen Bedarf von Pflegepersonal zeitnah abdecken.
Geschickte Handwerker:innen sind schon seit längerer Zeit absolute Mangelware. Betriebe nutzen deshalb oft die Chance, mit der temporären Unterstützung von Leiharbeitnehmer:innen wie Maler:innen, Lackierer:innen oder Schreiner:innen Ihre Aufträge abzuarbeiten.
Auch Unternehmen, die wichtige Transformationsprozesse durchlaufen, können von Arbeitnehmerüberlassung profitieren. Egal ob im Sekretariat, Einkauf, HR-Bereich, Transportwesen, Marketing oder Vertrieb: Externe Expert:innen bieten eine neue Perspektive auf eingefahrene Prozesse, sodass diese schnell analysiert und gezielt optimiert werden können.
Damit ein Unternehmen den vollen Mehrwert aus Arbeitnehmerüberlassung schöpfen kann, sind einige Überlegungen im Vorfeld sowie Maßnahmen während des Einsatzes von Leiharbeitnehmer:innen erforderlich.
Zunächst einmal gilt es, den passenden Personaldienstleister auszuwählen. In Deutschland gibt es über 50.000 davon. Welche seriös sind, lässt sich anhand einiger Merkmale erkennen: Erstens muss sie eine Lizenz von der Agentur für Arbeit vorweisen können, zweitens sollte sie in einem oder mehreren Verbänden organisiert sein (z. B. beom iGZ) und drittens richtet sie sich nach dem Tariflohn (s. auch Tarifvertrag Zeitarbeit). Darüber hinaus sollte sie Unternehmen allein die effektiv geleistete Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer:innen in Rechnung stellen, ohne weitere Zusatzkosten.
Die Mehrzahl der Personaldienstleister spezialisiert sich auf bestimmte Branchen. Unternehmen haben so den Vorteil, mit Personalberatern zusammenzuarbeiten, die ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen an die gewünschten Leiharbeiter:innen verstehen und zeitnah passende Mitarbeiter:innen finden können. Adecco hat sich auf die Bereiche Lager & Logistik, Produktion, Handwerk, Vertrieb & Verkauf, Pflege & Medizin oder öffentlicher Sektor spezialisiert und verfügt hier über tiefes Marktwissen und einen umfangreichen Mitarbeiterpool.
Unternehmen tun gut daran, die in ihrem Betrieb eingesetzten Leiharbeiter:innen zu integrieren. Es ist schließlich in ihrem Interesse, dass sich alle Mitarbeitenden wohlfühlen und die Leiharbeiter:innen wegen eines schlechten Arbeitsklimas ihren Arbeitsplatz nicht vorzeitig verlassen. Deswegen ist es äußerst wichtig, die Beziehungen zwischen Stammbelegschaft und externen Mitarbeiter:innen zu stärken und keine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehen zu lassen. Hier sind einige praktische Tipps zu einer erfolgreichen Umsetzung:
• In den einzelnen Teams sollte das Verhältnis zwischen Leiharbeiter:innen und Festangestellten ausgewogen sein. Ein nur aus externen Mitarbeiter:innen zusammengestelltes Team läuft Gefahr, den Anschluss an den Rest des Betriebes zu verlieren.
• Lassen Sie externe Mitarbeiter:innen an Besprechungen, Workshops und Fortbildungen teilnehmen. Das steigert nicht nur deren Zugehörigkeitsgefühl, sondern ermöglicht es Ihnen auch, sie später in weiteren Bereichen einzusetzen oder sie bei Bedarf sogar in eine Festanstellung zu übernehmen.
• Investieren Sie genügend Zeit in eine gründliche Einarbeitung der neuen Kolleg:innen. Dazu gehören nicht nur Arbeitsabläufe und Systeme, mit denen täglich gearbeitet wird, sondern auch die notwendigen Sicherheitsvorschriften. Gut eingearbeitete Mitarbeiter:innen können schließlich die ihnen zugeteilte Arbeit schneller und besser erledigen, als solche, die sich das Meiste selbst beibringen müssen.
• Setzen Sie auf Offenheit und Transparenz. Machen Sie keine leeren Versprechen, wenn es um Übernahmechancen geht, sondern motivieren Sie Ihre Leiharbeiter:innen auf anderem Wege. Fördern Sie kollegiale Kontakte, bauen Sie eine offene Feedbackkultur auf und achten Sie darauf, Stammpersonal und Leiharbeiter:innen möglichst gleich zu behandeln.
Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen die einzigartige Möglichkeit, sich den Zeitaufwand und die Kosten, die mit der Mitarbeitersuche, -auswahl und -einstellung einhergehen, zu sparen. Unternehmen sollten sich an eine seriöse, auf ihre Branche spezialisierte Personaldienstleister wenden, um den maximalen Mehrwert dieser Dienstleistung zu genießen. Wenn dann auch die Integration in das Unternehmen gelingt, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit von Stammbelegschaft und Leiharbeiter:innen nichts mehr im Wege.
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