Der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung ist, dass der Mitarbeiter nach einer erfolgreichen Personalvermittlung bei dem Kundenunternehmen des Personaldienstleisters fest angestellt wird und seine Zusammenarbeit mit dem Personaldienstleister abgeschlossen ist.
Bei Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung ist der Mitarbeiter fest bei dem Personaldienstleister angestellt und hat wechselnde, zeitlich begrenzte Einsätze bei verschiedenen Kundenunternehmen des Personaldienstleisters.