Die häufigsten Fragen zur AÜG Höchstüberlassungsdauer

Im April 2017 trat die AÜG Reform in Kraft, am 01. Oktober 2018 wird nun auch die neue Höchstüberlassungsdauer zum ersten Mal erreicht. Was genau diese Änderungen für Mitarbeiter im Kundeneinsatz bedeuten, haben wir für Sie gesammelt und zusammengefasst.

Sie möchten sich generell zum Thema AÜG Reform, Equal Pay und Höchstüberlassung informieren? In unserem Branchenüberblick zum AÜG finden Sie allgemeine Informationen sowie die rechtlichen Sonderregelungen Ihrer Branche.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kann auf den ersten Blick etwas undurchsichtig erscheinen. Wir beantworten daher die häufigsten Fragen unserer Mitarbeiter, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

 

 

Höchstüberlassungsdauer FAQs

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Seit dem 01.04.2017 dürfen unsere Mitarbeiter nur noch maximal 18 Monate lang im gleichen Kundeneinsatz verbleiben. Am Ende dieses Zeitraums entscheiden Kandidat und Kundenunternehmen, ob sie den Projekteinsatz in ein direktes Arbeitsverhältnis umwandeln möchten. Es ergeben sich die folgenden Szenarien:

  1. Übernahme bei Erreichen der Höchstüberlassungsdauer durch das Kundenunternehmen: Der Mitarbeiter unterzeichnet einen Anstellungsvertrag mit dem Unternehmen seines letzten Einsatzes und wird dort Mitarbeiter.
  2. Beendigung des Projekteinsatzes aufgrund des Erreichens der Höchstüberlassungsdauer: Wir suchen für unseren Mitarbeiter einen neuen Einsatz in einem anderen Kundenunternehmen und bieten dem Kundenunternehmen bei Bedarf einen anderen Mitarbeiter zur Überlassung an.

Als Mitarbeiter der Adecco müssen Sie nichts weiter tun. Ihr persönlicher Berater kümmert sich um Ihren nächsten Einsatz. Sie bleiben weiterhin Mitarbeiter der Adecco.

Grundsätzlich gibt es keine Möglichkeit, Einsätze bei Erreichen der Höchstüberlassungsdauer zu verlängern. Neben der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten kann es aber Einsätze in Kundenunternehmen geben, für die eine längere Einsatzdauer als diese 18 Monate möglich ist. Wir beraten Sie hier gerne zu den konkreten Möglichkeiten Ihres laufenden Einsatzes.

 

 

Zwei Dinge möchten wir gerne all unseren Mitarbeitern mit auf den Weg geben: Egal wie die Entscheidung Ihres Einsatzunternehmens ausfällt, Sie bleiben bei uns in Festanstellung, und all unsere Niederlassungen arbeiten zusammen, um für Sie einen neuen Einsatz zu finden.

 

Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und der Höchstüberlassungsdauer?

Kontaktieren Sie uns direkt vor Ort oder über das untenstehende Formular. Wir beraten Sie gerne.