PPK
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- Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.
- Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer
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PPK
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- Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag in der Zeitarbeit (BZ TV PPK) erlaubt es dem Kundenbetrieb nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten, zwischen der neuen gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer neu definierten 6. Branchenzuschlagsstufe zu wählen.
- Bisher erreichten Projektmitarbeiter nach neun Monaten die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) mit einem Zuschlag in den EG 1-9 von 20 %.In der Tapetenindustrie lag die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) mit einem Zuschlag in den EG 1-9 bei 23 %. Die 6. Branchenzuschlagsstufe sieht nun vor, dass ab einer Einsatzzeit von mehr als 15 Monaten ein Zuschlag von 32 % gezahlt werden muss. In der Tapetenindustrie liegt der Branchenzuschlag in der 6. Stufe im Westen bei 39 % und im Osten bei 49 %.
- Bis zur 5. Stufe ist eine Deckelung bei 90 % des Vergleichsentgeltes zulässig. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass kein Zuschlag gezahlt wird (Mindestzuschlag 1,5 %).
- Nach Ablauf von 15 Monaten kann zwischen der 6. Branchenzuschlagsstufe und dem gesetzlichen Equal Pay gewählt werden.
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2017 wurden berücksichtigt. Der Anspruch besteht für alle Entgeltgruppen erstmalig ab dem 01.01.2018, sofern eine Einsatzdauer von 15 Monaten erreicht ist.
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Pappe, Papier, Kunststoff
Gültig bis 31.12.2017
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> 4 Wochen
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4%
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> 3 Monate
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8%
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> 5 Monate
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12%
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> 7 Monate
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16%
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> 9 Monate
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20%
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Gültig ab 01.01.2018
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> 4 Wochen
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4%
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> 3 Monate
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8%
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> 5 Monate
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12%
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> 7 Monate
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16%
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> 9 Monate
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20%
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> 15 Monate
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32%
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Tapetenindustrie
Gültig bis 31.12.2017
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> 4 Wochen
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7%
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> 3 Monate
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11%
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> 5 Monate
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15%
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> 7 Monate
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19%
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> 9 Monate
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23%
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Gültig ab 01.01.2018
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> 4 Wochen
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7%
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> 3 Monate
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11%
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> 5 Monate
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15%
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> 7 Monate
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19%
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> 9 Monate
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23%
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> 15 Monate
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39%
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> 15 Monate
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49%
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Bei Rückfragen zur AÜG Reform sowie zur individuellen Beratung stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner in den Niederlassungen gerne zur Verfügung.
Anhand unseres Equal Pay-Fragebogens beraten wir Sie gerne und ermöglichen Ihnen ein gesetzeskonformes Handeln.
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